Eine fachgerechte Ausschreibung für Belüftungssysteme muss das geforderte Leistungsprofil und die verfahrenstechnischen Randbedingungen so eindeutig festlegen, dass Sauerstoffeintrag, Durchmischung und Energiebedarf prüfbar angeboten werden können.
Mindestens zu definieren sind der erforderliche Sauerstoffeintrag (SOTR) für die maßgebenden Lastfälle sowie die Beckengeometrie, Wassertiefe und nutzbare Belüftungsfläche. Außerdem können die zugrunde gelegten Betriebsbedingungen wie Wassertemperatur, Luftdruck, Eintauchtiefe und gegebenenfalls α-Wert sowie Anforderungen an die Durchmischung festgelegt werden. Diese Größen können direkt auf Prozessstabilität, Sauerstoffübertragung und Energieeffizienz wirken.
Sinnvoll sind zusätzlich Vorgaben zu Werkstoffen, Belüfterbauform oder funktionalen Mindestanforderungen, Redundanz und Wartungsfreundlichkeit sowie garantierten Kennwerten wie der Sauerstoffeintrag. Zur rechtssicheren Abnahme gehören schließlich definierte Nachweisverfahren, etwa Reinwassermessungen des Sauerstoffeintrags nach DIN EN 12255-15 und gegebenenfalls ergänzende Nachweise der Durchmischung unter Betriebsbedingungen.
Quellen: